Motorradhandel entlastet - Europaparlament beschließt eine Covid-19 Maßnahme, nach der für Motorräder der Euro-4 Abgasnorm eine Sonderregelung eingeführt werden soll.
Europaparlament beschließt eine Covid-19 Maßnahme, nach der für Motorräder der Euro-4 Abgasnorm eine Sonderregelung eingeführt werden soll.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt europaweit die neue sogenannte Euro-5 Abgasnorm. Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-4 dürfen ab diesem Stichtag dann nur noch über eine Ausnahmegenehmigung in einer begrenzten Menge und für einen befristeten Zeitraum weiter erstmalig zugelassen werden – der Fachbegriff hierfür heißt auslaufende Serie.
Essen, 21. Oktober 2020. Doch im Jahr der Covid-19 Pandemie könnte der geordnete Übergang von der alten in die neue Norm durch den teilweise harten Lockdown der ersten Welle zu einem ernsthaften Absatzproblem von Handel und Herstellern führen.
Daher hat das Europaparlament in großer Mehrheit eine Covid-19 Maßnahme beschlossen, nach der für Motorräder der Euro-4 Abgasnorm eine Sonderregelung eingeführt werden soll.
Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM, erläutert die beiden Möglichkeiten der verlängerten Zulassungsfähigkeit für Euro-4 Fahrzeuge: „Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19 Maßnahme geben. Entgegen einiger Pressemitteilungen beschränkt auch diese Maßnahme die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden. Sie ist kein Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4. Die Euro-5 kommt auf jeden Fall zum 01.01.2021.
Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand jetzt eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von 10% der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt.
Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber höher.
Der Antragsteller sollte also genau prüfen, welche der beiden Regeln für eine auslaufende Serie am besten zu dem betroffenen Fahrzeugtyp passt.“
Essen, 21. Oktober 2020. Doch im Jahr der Covid-19 Pandemie könnte der geordnete Übergang von der alten in die neue Norm durch den teilweise harten Lockdown der ersten Welle zu einem ernsthaften Absatzproblem von Handel und Herstellern führen.
Daher hat das Europaparlament in großer Mehrheit eine Covid-19 Maßnahme beschlossen, nach der für Motorräder der Euro-4 Abgasnorm eine Sonderregelung eingeführt werden soll.
Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM, erläutert die beiden Möglichkeiten der verlängerten Zulassungsfähigkeit für Euro-4 Fahrzeuge: „Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19 Maßnahme geben. Entgegen einiger Pressemitteilungen beschränkt auch diese Maßnahme die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden. Sie ist kein Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4. Die Euro-5 kommt auf jeden Fall zum 01.01.2021.
Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand jetzt eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von 10% der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt.
Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber höher.
Der Antragsteller sollte also genau prüfen, welche der beiden Regeln für eine auslaufende Serie am besten zu dem betroffenen Fahrzeugtyp passt.“