Kawasaki: 6 Jahr Garantie ab Dezember 2026

Fahrfreude kennt keine Grenzen

Kawasaki: 6 Jahr Garantie ab Dezember 2026

Mehr Sicherheit. Mehr Vertrauen. Ohne Aufpreis

 

Sechs Jahre Garantie, keine Kilometergrenze und kein Aufpreis: Kawasaki legt bei der Absicherung seiner Motorräder noch eine Schippe drauf. Ab dem 1. Dezember 2026 bekommen Käufer aller neuen straßenzulassungsfähigen Kawasaki-Motorräder insgesamt sechs Jahre Garantie – automatisch und ohne zusätzliche Kosten.

Bisher waren es vier Jahre, künftig sind es sechs: Zur zweijährigen Werksgarantie kommen jetzt vier statt bisher zwei Jahre kostenlose Garantieverlängerung dazu. Dafür musst du nichts extra abschließen oder bezahlen. Eine Kilometerbegrenzung gibt es auch nicht.
Das gilt für alle neuen straßenzulassungsfähigen Kawasaki-Motorräder – von der 125er für den Einstieg bis zum leistungsstarken Hypersport-Modell. Die unverbindlichen Preisempfehlungen bleiben unverändert.

Mehr Vertrauen, mehr Zeit auf dem Bike
Mit sechs Jahren Garantie zeigt Kawasaki: Wir stehen hinter unseren Motorrädern. Die längere Absicherung ist mehr als ein Service-Extra – sie unterstreicht das Vertrauen in die eigene Technik. Kawasaki verbindet seit Jahrzehnten innovative Technik mit starker Performance und hoher Zuverlässigkeit.
Für dich heißt das: ein gutes Gefühl beim Kauf und mehr Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Im Rahmen der Garantiebedingungen sinkt das Risiko unerwarteter Reparaturkosten.
Ob auf dem Weg zur Arbeit, bei der Wochenendtour oder auf großer Reise – eine langfristige Absicherung fährt immer gut mit.

Sechs Jahre Garantie – ohne Extra-Vertrag und Zusatzkosten
Die Garantieverlängerung ist beim Kauf automatisch dabei. Du brauchst weder einen zusätzlichen Garantievertrag noch musst du extra dafür zahlen. Voraussetzung: Kawasaki Deutschland hat das Motorrad an einen autorisierten Vertragspartner ausgeliefert. Damit der Garantieanspruch erhalten bleibt, müssen die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Vertragspartnern oder Kawasaki-Servicepartnern durchgeführt werden.
Auch gewerblich genutzte Motorräder, etwa in Fahrschulen, sind eingeschlossen. Motorräder, die für rennsportliche Zwecke eingesetzt werden, bleiben wie bisher ausgenommen. Für Kawasaki-Zubehör gilt die Verlängerung nicht: Hier bleibt es bei 24 Monaten Garantie. Alters- und nutzungsbedingte Schäden sind ebenfalls ausgeschlossen. Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen.

 

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