Gegen laute Motorräder

Foto: Motorradtest.de

Bei einem Treffen des Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung und kommunalen Vertretern fiel der Startschuss für eine gemeinsame Initiative von Land und Kommunen gegen Motorradlärm. Auf Einladung des Lärmschutzbeauftragten, Thomas Marwein, und Sonja Schuchter, Bürgermeisterin von Sasbachwalden kamen Vertreterinnen und Vertreter aus 30 lärmgeplagten Kommunen in Stuttgart zusammen. Ziel der landesweiten Initiative ist es, dem Motorradlärm in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen und mit einer Stimme an politische Entscheidungsträger beim Bund und der Europäischen Union heranzutreten.

Ein gemeinsamer Forderungskatalog zur Eindämmung von Motorradlärm soll mit Unterstützung des Verkehrsministeriums bis Frühjahr 2020 ausgearbeitet werden.

Ansatzpunkte aus Sicht der Kommunen sind:

Leisere Motorräder durch Hersteller
Novellierung der Genehmigungs- und Zulassungsregelungen
Drastischere Strafen für Manipulationen
Neue Verfahren hinsichtlich Messverfahren und Zulassungen
Geräuschmessungen zur Unterstützung der polizeilichen Kontrolle
Definition von Geräuschgrenzwerten
Frontkennzeichen für Motorräder
Allgemeine Halterhaftung

Motorradlärm fordert Kommunen – insbesondere an landschaftlich reizvollen und kurvigen Strecken – heraus. Und davon hat Baden-Württemberg reichlich zu bieten: Schwäbische Alb, Schwarzwald, Löwensteiner Berge, Odenwald und Bergstraße gelten als Lärmhotspots. Aber auch Kurorte, historische und moderne Städte und Gemeinden im Land ziehen Motorradfahrer an. Entsprechend beteiligen sich Kommunen aus allen Teilen des Landes an der Initiative.

Die Handlungsmöglichkeiten zur Eindämmung von Motorradlärm sind für Kommunen und das Land derzeit gering – wichtig ist es deshalb, die Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Mögliche Ansatzpunkte für spürbare Verbesserungen hinsichtlich des Motorradlärms wären beispielsweise geänderte Zulassungsregelungen für Motorräder durch leisere Bauweise und Anpassungen der Straßenverkehrsordnung in Form von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Verkehrsverboten an neuralgischen Punkten und Zeiten, wie beispielsweise an Sonn- und Feiertagen in Erholungsgebieten. Die Verantwortlichkeiten für solche Änderungen liegen jedoch weder bei den Kommunen noch beim Land, sondern beim Bund und auf europäischer Ebene.
Erhebliches Lärm- und Geräuschentwicklungspotential
Motorräder haben bedingt durch ihre Bauart ein erhebliches Lärm- und Geräuschentwicklungspotential. 
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