Führerschein Umtausch ab 2022
Alte Führerscheine müssen ab dem Jahr 2022 gegen neue getauscht werden
Auto- und Motorradfahrer müssen bald ihren Führerschein umtauschen, sofern dieser vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde. Dieser EU-Regelung wurde vom Bundesrat zugestimmt, betroffen sind mehr als 40 Millionen Personen in Deutschland. Die Umtauschaktion kostet je Führerschein 25 Euro, die (natürlich) vom Inhaber zu zahlen sind. Damit nicht alle betroffenen gleichzeitig das Ortsamt stürmen, ist die Umtauschaktion je nach Erwerb des Führerscheins gestaffelt. Die Aktion soll spätestens am 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Wer bis dahin seinen "Lappen" nicht getauscht hat, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro (Oha!) rechnen. Sinn der ganzen Aktion ist die Fälschungs-Sicherheit, die bei den neu ausgestellten Führerscheinen gegeben ist.
Und so soll die Umtauschaktion der alten Führerschein ablaufen
- Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: Tausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Tausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Tausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später: Tausch bis 19. Januar 2025
Fristen für Kartenführerscheine 1. Januar 1999
Der Umtausch der neueren Karten-Führerscheine soll nach dem Alter der Dokumente über die Bühne gehen:
- Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2026
- Führerscheine, die zwischen 2002 bis 2004 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Führerscheine, die zwischen 2005 bis 2007 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Führerscheine, die in 2008 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Führerscheine, die in 2009 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2030
- Führerscheine, die in 2010 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2031
- Führerscheine, die in 2011 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2032
- Führerscheine, die zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19.01.2033