Fahrverbote in Österreich: Sind auch Motorräder betroffen?
Was Biker vor Antritt der Alpentour jetzt wissen müssen
Seit Mitte Juni gelten in Österreich an Wochenenden Fahrverbote für bestimmte Landstraßen sowie Abfahrverbote für Autobahnen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine Beruhigung des Verkehts abseits der Autobahnen. Was das für Eure nächste Alpentour bedeutet erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Die Fahrverbote gelten sowohl für PKW & LKW als auch für Motorräder, allerdings nur an Wochenenden in der Zeit bis zum 14. September. Wer seine Tour also am 15.09. startet oder nicht am Wochenende unterwegs ist, hat nichts zu befürchten. Alle anderen sollten diesen Artikel aufmerksam lesen, sonst kann es teuer werden.
Die Fahrverbote gelten sowohl für PKW & LKW als auch für Motorräder, allerdings nur an Wochenenden in der Zeit bis zum 14. September. Wer seine Tour also am 15.09. startet oder nicht am Wochenende unterwegs ist, hat nichts zu befürchten. Alle anderen sollten diesen Artikel aufmerksam lesen, sonst kann es teuer werden.
Das Ziel der Maßnahmen soll es bekanntlich sein, den Verkehr möglichst lange auf den Autobahnen zu halten und damit das Umland zu entlasten. Das Problem seinen nach Angaben der österreichischen Behörden moderne Navigationsgeräte, die im Falle eine Staus auf der Autobahn Umgehungsstrecken anzeigten und damit den Verkehr von der Autobahn auf die Landstraße ziehen. Anders ausgedrückt: Die Touris sollen sollen die Gemeinden nicht mit unnötigen Zusatzverkehr belasten, sondern auf der Rennpiste bleiben. Wer dies dennoch tut muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Wer erwischt wird, wird außerdem zurück auf die Autobahn geschickt.
Wer allerdings ein Ziel in der Umgebung hat, der darf die Autobahn natürlich verlassen, um dieses Ziel zu erreichen. Dies gilt natürlich insbesondere für Anwohner, die von den Abfahrverboten sowieso nicht betroffen sind.
Diese Straßen sind gesperrt - auch für Biker
Die folgenden Strassenabschnitte sind bis zum 14. September von den Fahrverboten betroffen und damit auch für Motorradfahrer gesperrt:
- L9 (Mittelgebirgsstraße) ab Hall Richtung Tulfes
- L38 (Kreisverkehr Ampass Häusern)
- Fahrverbot der L9 (Iglerstraße) und L32 (Aldranserstraße): Kreisverkehr Innsbruck-Mitte Richtung Igls bzw. Richtung Aldrans
- L38 (Ellbögenerstraße) ab Amras Kreisverkehr Bleichenweg (Kreisverkehr Höhe DEZ), weil hier Abfahrt A12 Innsbruck-Ost
- Fahrverbot Kreuzung Patscher Straße-Römerstraße in Patsch
- L11 (Völserstraße) Kreisverkehr Völs sowohl Richtung Westen als auch Richtung Osten
- L13 (Sellraintalstraße) Höhe Kreisverkehr Kematen (im Bereich des Sicherheitszentrums)
- Reutte: Fahrverbote gelten für den Durchzugsverkehr bei Abfahrten Reutte Nord und Vils.
- Kufstein: Hier gilt eine Kombination aus Fahrverbot und Verkehrsdosierung, d.h. pro Stunde darf nur eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen auf bestimmten Straßen fahren.
- Von Richtung Innsbruck ist die Ausfahrt Kirchbichl gesperrt (Kreisverkehr MPreis L 211 Unterinntalstraße Fahrtrichtung Kufstein) und die Gemeindestraße zum Krankenhaus beim Kreisverkehr Kufstein Süd.
- L38 (Kreisverkehr Ampass Häusern)
- Fahrverbot der L9 (Iglerstraße) und L32 (Aldranserstraße): Kreisverkehr Innsbruck-Mitte Richtung Igls bzw. Richtung Aldrans
- L38 (Ellbögenerstraße) ab Amras Kreisverkehr Bleichenweg (Kreisverkehr Höhe DEZ), weil hier Abfahrt A12 Innsbruck-Ost
- Fahrverbot Kreuzung Patscher Straße-Römerstraße in Patsch
- L11 (Völserstraße) Kreisverkehr Völs sowohl Richtung Westen als auch Richtung Osten
- L13 (Sellraintalstraße) Höhe Kreisverkehr Kematen (im Bereich des Sicherheitszentrums)
- Reutte: Fahrverbote gelten für den Durchzugsverkehr bei Abfahrten Reutte Nord und Vils.
- Kufstein: Hier gilt eine Kombination aus Fahrverbot und Verkehrsdosierung, d.h. pro Stunde darf nur eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen auf bestimmten Straßen fahren.
- Von Richtung Innsbruck ist die Ausfahrt Kirchbichl gesperrt (Kreisverkehr MPreis L 211 Unterinntalstraße Fahrtrichtung Kufstein) und die Gemeindestraße zum Krankenhaus beim Kreisverkehr Kufstein Süd.