Fahrverbot für Motorräder in Tirol
Motorräder mit Standgeräusch über 95 DB dürfen in Tirol vielerorts nicht mehr fahren
Die Landesregierung in Tirol (Österreich) hat weitreichende Fahrverbote für Motorräder beschlossen. Ab dem 10. Juni dürfen auf vielen Strecken nur noch solche Motorräder fahren, deren Standgeräusch maximal 95 DB beträgt. Eine unsinnigere Lösung ist kaum denkbar.
Das österreichische Bundesland Tirol sperrt ab dem 10. Juni 2020 im Bezirk Reutte die beliebten Ausflugsstrecken Bschlaber-, Hahntennjoch-, Lechtaler-, Berwang-Namloser und Tannheimerstraße. Die Maßnahme gilt nur für Motorräder, die laut Fahrzeugschein im Standgeräusch mehr als 95 DB erzeugen. Autofahrer oder andere Gefährte - egal, wie laut diese sind - sind von der Verordnung nicht betroffen. Wer sich nicht an die Verordnung hält und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 220 Euro rechnen. Die Verordnung gilt bis zum 31.10.20, also bis zum Ende der Saison.
Grundlage dieser Entscheidung war u.a. eine regionale Motorradlärm-Studie aus 2019. Kernaussage dieser Studie ist:
Das hochtourige Fahren bei Beschleunigungs- und Bremsvorgängen stört die Anwohner erheblich. Die Teilnehmer der Studie würden befürworten, wenn solche Motorradfahrer gezielt aus dem Verkehr gezogen werden würden. Ein generelles Fahrverbot an Wochenende wurde von der Mehrheit der Befragten jedoch abgelehnt.
Leider haben es die Landsmänner in Tirol versäumt, aus den Ergebnissen der Studie die richtigen Schlüsse zu ziehen. Eine Beschränkung auf das Standgeräusch ist aus unserer Sicht jedenfalls völliger Unsinn. Vielmehr hängt es vom Fahrverhalten ab, ob ein Motorrad als laut wahrgenommen wird oder nicht. Man kann mit einer nicht vom Fahrverbot betroffenen Maschine erheblichen Rabatz veranstalten und anders herum mit einer betroffenen Maschine sehr wohl verhältnismäßig leise fahren - alles eine Frage des Fahrens und nicht des Motorrads - und schon gar nicht einzig und allein des Standgeräuschs.
Auch bereits zugelassene Motorräder dürfen in der Region Reutte nicht mehr gefahren werden
Für die Zulassung eines Motorrads in der EU wird übrigens nicht das Standgeräusch herangezogen, sondern das sogenannte (Vorbei)Fahrgeräusch. Die Motorradhersteller haben in der Vergangenheit viel Zeit und Aufwand investiert, um diesen Regelungen gerecht zu werden. Nun sollen in Tirol also eigentlich zugelassene Motorräder auf den betroffenen Strecken nicht mehr gefahren werden dürfen.
>>> Tipp: Das Standgeräusch Deiner Maschine ist im Fahrzeugschein unter U.1 angegeben, das Fahrgeräusch findest Du unter U.3.
>>> auch interessant: Schon bald Sonntags-Fahrverbot für Motorräder in Deutschland?
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