Corona-Lockdown: Das gilt für Motorradfahrer

Das gilt für Motorradfahrer

image Foto: ADAC

Trotz des Lockdowns sind Motorrad-Spritztouren derzeit fast überall erlaubt


Der Corona-Lockdown in Deutschland bestimmt Alltag und Freizeit. Viele Motorradfahrer sind unsicher, ob sie ihre Maschine jetzt benutzen dürfen. ADAC Juristen beantworten die wichtigsten Fragen.

  • - Ausflüge sind überwiegend nicht pauschal verboten
  • - Je nach Region bzw. Infektionsgeschehen kann es Einschränkungen geben
  • - Tankstelle: Helm und Visier ersetzen keine Maske

Die Hauptsaison für Motorradfahrer steht vor der Tür. Und schon jetzt wollen oder müssen einige Biker ihre Maschine benutzen. Doch Achtung: je nach Bundesland oder Region können die Regelungen unterschiedlich sein.

Ausflüge mit dem Motorrad sind größtenteils nicht pauschal verboten. Ein Reiseverbot gibt es in den meisten Bundesländern nicht, allerdings sollen nicht notwendige Reisen und Besuche wenn möglich unterlassen werden.

Corona-Kontaktbeschränkungen verhindern Gruppenfahrten

Aufgrund der bestehenden Kontaktbeschränkungen dürfen sich auch Biker aktuell neben den Haushaltsangehörigen mit Personen eines weiteren Haushalts (maximal bis zu 5 Personen) im öffentlichen Raum aufhalten. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner können drei Haushalte mit bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Liegt die 7-Tage Inzidenz drei Tage lang über 100, so gilt in dieser Region wieder die Begrenzung auf eine weitere haushaltsfremde Person.

Motorrad-Spritztouren im Lockdown fast überall erlaubt

Es gelten aktuell keine bundesweiten, nur regional begrenzte Ausgangsbeschränkungen. Daher wird prinzipiell zum Verlassen der Wohnung kein wichtiger Grund mehr benötigt. Tagestouristische Ausflüge können stattfinden. Auch reine Spritztouren sind gesetzlich erlaubt. Zu beachten ist jedoch, dass touristische Übernachtungen immer noch verboten sind.

Keine Ausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Einreise aus anderen Bundesländern nur aus bestimmten Ausnahmegründen erlaubt. Tagestouristische Reisen sind hier verboten. Auch Spritztouren sind nur für Einheimische möglich.

Ist die Fahrt mit dem Bike zu Werkstatt oder TÜV erlaubt?

Solche Fahrten können in allen Bundesländern stattfinden. Werkstätten und Prüfstellen haben geöffnet, vorab sollte ein Termin vereinbart werden.

Tankstelle: Helm und Visier ersetzen keine Maske

In Tankstellen gilt wie im Einzelhandel eine Maskenpflicht. Je nach Bundesland muss eine FFP2-Maske getragen werden oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard wie die so genannten medizinischen Masken. Helm und Visier ersetzen keine FFP2- (oder gleichwertige) Maske.

Im Übrigen ist an Tankstellen meistens seitens der Tankstellenbetreiber ein Helmverbot angeordnet, zum Schutz vor möglichen Überfällen. Dieses Verbot ist auch in Corona-Zeiten zu beachten.

An unhandled error has occurred. Reload 🗙