5 Jahre Gewährleistung - Rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 verlängert BMW Motorrad die Gewährleistung des kompletten Helmsortiments

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 verlängert BMW Motorrad die Gewährleistung des kompletten Helmsortiments

Die bisherige Gewährleistungszeit auf BMW Motorrad Helme von zwei Jahren wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 auf fünf Jahre verlängert. So können sich Motorradfahrer noch mehr auf ihre Fahrt freuen und müssen sich weniger Sorgen um ihren Helm und ihre Sicherheit machen.

Foto: BMW

Alle Helme aus der Produktpalette von BMW Motorrad, gültig ab dem Kaufdatum 1. Januar 2020, haben somit fortan eine vertragliche Gewährleistungszeit von fünf Jahren. Vor diesem Datum getätigte Käufe beschränken sich weiterhin auf eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten. Die Gewährleistung erfolgt bei allen Helmen, die bei einem teilnehmenden BMW Motorrad Händler erworben wurden.
Die Gewährleistung umfasst Material- und Herstellungsfehler des Produkts. Installierte BMW Motorrad Kommunikationssysteme wiederum sind von der BMW Motorrad Gewährleistungsverlängerung für Helme ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Gewährleistung ausdrücklich nicht gilt, sofern ein Mangel oder Schaden durch unsachgemäße Handhabung, einen Unfall oder den unsachgemäßen Einbau von System und Zubehör verursacht ist – auch durch Dritte. Kratzer an Visier, Sonnenblende, Helmschale oder Kunststoffteilen fallen ebenso nicht unter die Herstellergarantie.

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